Ihre Ausbildung schließen Sie mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung bezieht sich auf die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die in der Anlage 1 Teil A (zu § 3 Abs. 1) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten aufgeführt sind und dauert 120 Minuten. Die schriftliche Prüfung legen Sie in Berlin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ab.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. Dabei wird mindestens ein Prüfungsfall erörtert, der zuvor beim Ausbildungsinstitut eingereicht und angenommen wurde.
Der zweite Abschnitt wird anschließend als Gruppenprüfung in Gruppen bis zu vier Prüfungskandidat:innen durchgeführt und dauert maximal 120 Minuten (30 Minuten pro Prüfungskandidat:in). Dieser Abschnitt wird im Ausbildungsinstitut von einer Prüfungskommission durchgeführt, die aus dem Prüfungsvorsitz, einem Arzt/einer Ärztin und zwei Psychologischen Psychotherapeut:innen besteht.
Nach der Abschlussprüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat. Mit diesem können Sie den Antrag auf Erteilung der Approbation beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen.