Institut für Psychologische
Psychotherapie und Beratung Berlin e.V.

Einnahmen während der Ausbildung und Ausbildungsgebühren - komplette Refinanzierung

Die Ausbildungsgebühren verteilen sich gleichmäßig auf die Dauer der Ausbildung und decken alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsmodule wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision ab. Die kompletten Kosten der Ausbildung können Sie durch die Einnahmen, die Sie ab der Hälfte der Ausbildungszeit erzielen, refinanzieren. Aktuell vergüten wir die Behandlungsstunde mit 73,49 Euro*. Ein Beispiel:

Beispielkalkulation VT 
Ausbildungsgebühren gesamt inkl.
700 h Theorie
120 h Gruppenselbsterfahrung
150 h Supervision – davon 100 h Gruppen- und 50 h Einzelsupervision
Interne Prüfungsgebühren und Verwaltungskosten
22.900,00 €
Einnahmen
exemplarisch für 600 h Behandlung inkl. Probatorik im Rahmen der praktischen Ausbildung
ca. 45.000,00 €
Überschuss ca. 22.100,00 €
Beispielkalkulation TP 
Ausbildungsgebühren gesamt inkl.
700 h Theorie
70 h Gruppenselbsterfahrung sowie 50 h Einzelselbsterfahrung
150 h Supervision – davon 100 h Gruppen- und 50 h Einzelsupervision
Interne Prüfungsgebühren und Verwaltungskosten
26.250,00 €
Einnahmen
exemplarisch für 600 h Behandlung inkl. Probatorik im Rahmen der praktischen Ausbildung
ca. 45.000,00 €
Überschussca. 18.750,00 €

Die Kosten verstehen sich als Gesampaket und verändern sich während Ihrer Ausbildung nicht. Die einzigen Positionen, die zusätzlich anfallen sind a.) 1oo,oo Euro Anmeldegebühr sowie b.) Supervisionskosten – im Verhältnis 1:4 zu den Behandlungsstunden, wenn Sie über 600 Stunden Patient:innen behandeln.
Ein Beispiel: Sie behandeln Patient:innen im Umfang von 640 Stunden. In diesem Fall müssten Sie weitere 10 Stunden Supervision vorweisen. Die aktuelle Einzelsupervisionsstunde kostet 1oo,oo Euro. In diesem Beispiel enstünden weitere Kosten in Höhe von 1.ooo,oo Euro. In jedem Fall erzielen Sie in diesem Beispiel ebenfalls wesentliche Mehreinnahmen duch die zusätzlichen Behandlungsstunden.
Zudem besteht ein Spielraum bzgl. der Behandlungsstunden während der Ausbildungszeit: die Anzahl dieser muss mind. 600 und darf max. 800 betragen. 

* Stand Januar 2026: Dieser Satz ist abhängig von den Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen, der zukünftigen Honorarentwicklung und den Raum- und Verwaltungskosten der Institutsambulanz. Sie können vom Institut nicht garantiert werden. Das Institut für ppt bemüht sich jedoch, seine Raum- und Verwaltungskosten im Interesse einer möglichst hohen Honorierung für die Auszubildenden gering zu halten.

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